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Zu­hau­se in der Sied­lung LETZI

Die Siedlung LETZI bietet rund 700 Personen in 265 Wohnungen ein neues Zuhause. Verschiedene Generationen sowie vielfältige Wohnformen und Lebensentwürfe prägen die neue Nachbarschaft. Dazu gehören auch viele Familien mit Kindern. Die Siedlung gehört drei gemeinnützigen Eigentümerinnen: der Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich (SAW), der Stiftung Familienwohnungen der Stadt Zürich (SFW) und Liegenschaften Stadt Zürich (LSZ).

Die Siedlung liegt im Quartier Altstetten zwischen dem SBB-Gleisfeld und der Hohlstrasse. Zwei Buslinien halten wenige Meter vor der Siedlung. In unmittelbarer Nähe befinden sich ein Supermarkt, mehrere Restaurants und eine Konditorei. Auch das Einkaufszentrum Letzipark ist zu Fuss gut erreichbar. Im Erdgeschoss der Siedlung befindet sich ein städtischer Kindergarten.

Die Siedlung hat zwei Gemeinschaftsräume sowie einen öffentlichen Platz an der Hohlstrasse und einen grünen Hofgarten bei den Gleisen. Diese Innen- und Aussenräume stehen den Mietenden der ganzen Siedlung zur Verfügung.

www.letzi.zuerich Website mit weiteren Informationen zur Siedlung

In der Siedlung LETZI bietet die SFW insgesamt 53 Wohnungen zwischen 4.5-Zimmer und 6.5-Zimmer an. Die Vermietung erfolgt ab Plan / Grundriss. Es können keine Wohnungen besichtigt werden.

Alle Wohnungen sind gemeinnützig und werden zur Kostenmiete vergeben. Das heisst, dass die Mieten auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten berechnet sind und keinen Gewinn abwerfen. Ein Teil der Wohnungen ist subventioniert und steht Menschen mit kleinem Budget zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Wohnungen ein Mietzinsdepot über 3 Monatsmieten verlangen, welche vor Vertragsbeginn einbezahlt werden muss.

Bitte beachten Sie, dass zum laufenden Bewerbungsprozess keine telefonischen Auskünfte erteilt, werden können. Gerne verweisen wir Sie auf die Rubrik «Häufige Fragen» unter «Wann erfahre ich, ob ich eine Wohnung erhalte?».

Baubeschrieb Wohnungen  (pdf408,38 KB)

Die Wohnungsbelegung richtet sich nach den Belegungsrichtlinien der Vermietungsrichtlinien der Stiftung. Für die Belegung der Wohnungen bei Bezug ist die Anzahl der Kinder (unter 18 Jahren) massgeblich und nicht die Gesamtpersonenzahl. Alleinerziehende sind einem Elternpaar gleichgestellt. Mindestbelegung bei Bezug der Familienwohnung:

  • 4,5-Zimmer-Wohnung – ab 3 Kinder
  • 5,5-Zimmer-Wohnung – mindestens 3 Kinder
  • 6,5-Zimmer-Wohnung – mindestens 4 Kinder

Die Siedlung LETZI hat ein Mobilitätskonzept. Es befolgt das Konzept des autoarmen Wohnens. Das heisst, die 53 Mietparteien dürfen insgesamt nicht mehr als 21 vor Ort parkierte Autos halten.

Mietparteien mit einem Auto sind verpflichtet, einen Parkplatz in der Siedlung LETZI zu mieten und dürfen keine Anwohnerparkkarte für die Blaue Zone beziehen.

Parkplätze

Es gibt 21 Parkplätze für Autos und 2 für Motorräder in der Einstellhalle zu mieten. Zum Teil sind die Auto-Einstellplätze auch mit E-Ladestationen ausgerüstet.

Der monatliche Mietzins für Auto-Einstellplätze beträgt CHF 190.00 und für Motoplätze CHF 60.00.

Der Bezug der Wohnungen ist auf ca. Herbst 2025 geplant. Das genaue Einzugsdatum folgt zu gegebener Zeit.

Es wird auf eine ausgewogene Verteilung innerhalb der Wohnsiedlung geachtet, in Bezug auf Altersstruktur der Kinder, Einkommens- / Vermögensstruktur, Herkunftsregionen, Haushaltsform, etc.

Im­pres­sio­nen

Be­din­gun­gen für die An­mel­dung

Für die Anmeldung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben mindestens 3 Kinder (unter 18 Jahren).
  • Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich oder sind Bürger*in der Stadt Zürich.
  • Ihr steuerbares Einkommen und ihr Vermögen liegen unter den vorgegebenen Limiten der kantonalen Wohnbauförderung (Steuerdaten 2022 und Steuerdaten 2023) oder den Bedingungen für eine freitragende Wohnung.

Die SFW legt zudem grossen Wert darauf, dass die Mieter*innen bereit sind, einen Beitrag zum Zusammenleben in der Siedlung zu leisten. Damit das möglich ist, sind Deutschkenntnisse erforderlich.

Mit dem Ausfüllen und dem Versand des Bewerbungsformulars an SFW stimmen Sie freiwillig der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung dieser Wohnungsbewerbung verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser dies ist zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung erforderlich (z.B. Wohnbauförderung für subventionierte Wohnungen, um prüfen zu können, ob Sie die Bedingungen erfüllen).

Die Daten werden für die Dauer des Bewerbungsprozesses gespeichert und anschliessend gelöscht (Löschung erfolgt, sobald die Wohnungen vermietet sind). Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten zu beantragen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien.

Häu­fi­ge Fra­gen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Erstvermietung der SFW-Wohnungen in der Siedlung LETZI.

Für freitragende Wohnungen (nicht subventioniert) darf bei Bezug der Wohnung das steuerbare Einkommen von CHF 80’000.00 und das steuerbare Vermögen den Betrag von CHF 250’000.00 nicht übersteigen. Während der Mietdauer wird bei Überschreitung der Limiten ein Mehrzins verlangt.

Für subventionierte Wohnungen darf bei Bezug der Wohnung das steuerbare Einkommen gemäss Steuerdaten 2022 max. CHF 61’800.00 und gemäss Steuerdaten 2023 max. CHF 62’600.00 nicht übersteigen. Beim steuerbaren Vermögen liegt das Maximum bei CHF 200’000.00. Die Limiten werden regelmässig von der Wohnbauförderung der Stadt Zürich geprüft. Bei Überschreitung muss die Wohnung freigegeben werden.

Limiten Wohnbauförderung Steuerdaten 2023 (pdf141,38 KB)

Limiten Wohnbauförderung Steuerdaten 2022 (pdf139 KB)

Das Bewerbungsfenster für die Wohnungen ist geschlossen. Es werden keine Wohnungsbewerbungen mehr entgegengenommen.

Mit dem Bewerbungsformular reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit ein:

  • Betreibungsauszug von Mieter*in 1 und Mieter*in 2 (nicht älter als 3 Monate / kann nachgereicht werden)
  • Definitive Steuerabrechnung (Schlussrechnung) 2022 oder 2023 von allen volljährigen Personen im Haushalt (falls Sie quellenbesteuert werden, benötigen wir den Lohnausweis 2023 von allen volljährigen Personen im Haushalt)
  • Familienfoto

Ja, Sie können sich für mehr als eine Wohnung bewerben. Sie müssen jedoch für jede einzelne Wohnung, das dazugehörende Bewerbungsformular ausfüllen und alle Unterlagen per E-Mail einreichen. Dies müssen Sie pro Wohnung separat machen.

Auswahl

Die erste Selektion der Bewerbungen, welche die Bedingungen erfüllen, erfolgt nach dem Zufallsprinzip, ohne Einfluss durch die Bewirtschaftung SFW. Es werden nur Bewerbungen, welche per Mail zugestellt werden in die Selektion einfliessen.

Prüfung der Bewerbung

Die SFW prüft im Anschluss die selektierten Bewerbungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sowie die Erfüllung der Vermietungsbedingungen. Unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen mit falschen Angaben werden nicht berücksichtigt und erhalten eine Absage.

Wohnungszuteilung

Bewerbungen, welche die Prüfbedingungen erfüllen, werden nach bester Eignung den verfügbaren Wohnungen zugeteilt. Es gelten folgende Kriterien (ohne Rangordnung):

  • Sozial vielseitige Bewohnerschaft
  • Quartierverbundenheit der Interessenten
  • Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs
  • Benachteiligte auf dem Wohnungsmarkt
  • Eignung der Wohnung in Bezug auf Bedürfnisse der Bewerbenden
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache
  • Aktiver Beitrag an das Zusammenleben in der Siedlung

Bei gleichwertigen Rangfolgen wird durch Zufallsgenerator entschieden. Entscheidet sich eine ausgewählte Mietpartei gegen eine zugeteilte Wohnung, erhält die nachfolgend positionierte Mietpartei den Zuschlag.

Eine Zu- oder Absage für eine Wohnung erhalten Sie jeweils per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Sichtung der Bewerbungen Zeit benötigen. Sie erhalten bis spätestens Ende Februar 2025 eine Rückmeldung zum Stand Ihrer Bewerbung.

Wir können in der Zwischenzeit keine Auskünfte über den laufenden Bewerbungsprozess erteilen – weder per Mail noch per Telefon.

Hunde und Auslaufkatzen sind nicht erlaubt. Sollten Sie andere Haustiere halten, dürfen Sie diese gerne auf dem Bewerbungsformular aufführen. Haustiere sind bei uns bewilligungspflichtig.