Im Koch-Quartier zwischen Altstetten und Albisrieden entstehen rund 350 preisgünstige Wohnungen, Gewerbeflächen und ein Park. 28 Wohnungen sind für die Stiftung Familienwohnungen (SFW) reserviert. Der Bezug erfolgt gestaffelt zwischen Mitte Oktober 2026 und Februar 2027. Das Bewerbungsfenster für die Erstvermietung ist abgeschlossen.
Zuhause in der Siedlung Koch
Für die Realisierung der Wohnungen und Gewerbeflächen im Koch-Quartier spannen drei Bauträgerinnen zusammen: Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich ABZ, die Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 und die Senn Resources AG.
Die Wohnungen der SFW befinden sich in der Siedlung der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1. Vorgesehen sind subventionierte 4,5- und 5,5-Zimmer-Wohnungen. Die Siedlung wird autofrei. Wer im Koch wohnen möchte, darf kein Auto besitzen.
Die SFW vermietet diese Wohnungen an kinderreiche Familien, nach den Vermietungskriterien der Stiftung. Der Mietvertrag wird dann mit Kraftwerk1 direkt abgeschlossen und die Mieter*innen werden als Genossenschafter*innen Mitglied der Genossenschaft.
Ein grosszügiger Park bietet Kindern aus dem Quartier Platz zum Spielen. Der Kindergarten befindet sich direkt in der Siedlung, ebenso ein Hort. Schulen befinden sich in der Nähe.
Alle Details zur Siedlung Koch
Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Diese gilt für alle Bewohnenden im Haushalt und wird regelmässig überprüft.
Es ist daher auch nicht möglich, ein Auto zu besitzen und es in der blauen Zone zu parkieren. Das Koch-Quartier ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.
Es wird bunt und lebendig! In der Siedlung werden 450 Menschen in 123 Wohnungen wohnen. Diese verteilen sich auf das 111 Meter lange, 8-stöckige Gebäude mit 4 Hauseingängen und 3 Lichthöfen. Das sind sehr viele Menschen auf beschränktem Raum. Wer ruhig wohnen möchte, dem empfehlen wir die Siedlung Koch nicht.
Das Erdgeschoss der neuen Siedlung ist offen gestaltet: Ateliers, Werkstätten, Kindergärten, Hort, Läden und Gastronomie gruppieren sich um ein zentrales Foyer. Für den Zirkus Chnopf und das Zirkusquartier entstehen Hallen, die tagsüber als Probe- und Kursräume dienen und abends das Quartier mit Kultur beleben. Je höher gelegen, desto privater wird es: Ab dem dritten Stock sind die Räume nur für die Mietenden.
Auch die Dachterrasse gehört den Mietenden – zum Gärtnern, Kochen, Sporttreiben oder Wäscheaufhängen.
Auch der umliegende Aussenraum wird belebt. Eine grosse Freitreppe führt vom Koch-Park zur Terrasse im ersten Stock, dem «Stadtbalkon», der für alle zugänglich ist. Die nahe stehende Kohlelagerhalle im Koch-Park wird die grösste überdachte öffentliche Fläche der Stadt Zürich. Viele Nachbar/innen und Quartierbewohner/innen nutzen den Koch-Park schon heute – er wurde bereits im Juni 2025 eröffnet.
Kraftwerk1 ist bekannt für gemeinschaftsfördernde Architektur. So entstehen bei diesem Projekt keine privaten Aussenräume. Dafür gibt es viele Begegnungsorte draussen: etwa auf der Terrasse im ersten Stock, auf den Wohngeschossen in den Erschliessungsflächen der obersten Stockwerke, und natürlich auf dem Dachgarten zuoberst auf dem Gebäude.
Auch die weitere Infrastruktur und Räume werden geteilt: Es gibt z.B. mehrere Waschsalons im Haus, statt Waschmaschinen in den Wohnungen. Waschmaschinen in den Wohnungen sind nicht erlaubt.
In den Siedlungen von Kraftwerk1 wird die Selbstorganisation gelebt. Dies setzt Lust und Engagement voraus, um gemeinsam mit neuen Nachbar/innen das Siedlungsleben aktiv mitzugestalten.
Kraftwerk1 ist auf dem Weg hin zur Soziokratie. Die Siedlung Koch ist die erste Siedlung, die von Anfang an innerhalb dieser Organisationsstruktur entsteht.
Kraftwerk1 wird auch dieses Gebäude nicht ganz «fertig bauen». Einige Räume und Nutzungen bleiben vorerst undefiniert: Die künftige Bewohner/innenschaft wird die Räume mit Leben füllen, sie bespielen und gemeinschaftlich herausfinden, was es braucht und was Sinn macht.
Impressionen
Informationen zur Erstvermietung
Die Siedlung Koch wird im «Baurecht» der Stadt Zürich gebaut. Das heisst: Der Boden, auf dem die Siedlung gebaut wird, gehört der Stadt. Kraftwerk1 mietet das Land. Im Gegenzug legt die Stadt Bedingungen für die Wohnungsbelegung fest. Es sollen möglichst viele Menschen in bezahlbarem Wohnraum leben können.
Die Wohnungen sind mit rund 109 m2 (4.5-Zimmer) und 125 bis 127 m2 (5.5-Zimmer) besonders grosszügig ausgelegt – vergleichbar mit einer 5.5-Zimmer-Wohnung oder 6.5-Zimmer- Wohnung. Aufgrund dieser grossen Wohnfläche wird eine hohe Mindestbelegung an Personen in diesen Wohnungen verlangt.
Zusätzlich gelten die Belegungsrichtlinien der Stiftung. Für die Belegung der Wohnungen bei Bezug ist für die SFW die Anzahl der Kinder (unter 18 Jahren) massgeblich.
Für die 28 Wohnungen der SFW gilt somit folgende Belegung an Personen:
- 4,5-Zimmer-Wohnung (ca. 109 m2) mindestens 5 Personen, davon mindestens 3 Kinder
- 5,5-Zimmer-Wohnung (ca. 125 bis 127 m2) mindestens 6 Personen, davon mindestens 3 Kinder
Alle 28 Wohnungen der SFW in der Siedlung Koch sind subventioniert. Die Bedingungen zur Miete einer subventionierten Wohnung geben Kanton und Stadt vor.
Für subventionierte Wohnungen darf bei Bezug der Wohnung das steuerbare Einkommen gemäss Steuerdaten 2024 max. CHF 62’600.00 nicht übersteigen. Beim steuerbaren Vermögen liegt das Maximum bei CHF 200’000.00. Die Limiten werden regelmässig von der Wohnbauförderung der Stadt Zürich geprüft. Bei Überschreitung muss die Wohnung freigegeben werden.
Zudem können nur Familien mit einer Niederlassungs- oder Daueraufenthaltsbewilligung berücksichtigt werden (CH, C-Bewilligung oder B-Bewilligung).
Hundehaltung ist bei der SFW nicht erlaubt. Auch der Einzug mit Katzen ist nicht möglich. Die Siedlung Koch ist aufgrund ihrer Dichte nicht geeignet für Freigangkatzen. Aufgrund der Dichte und der Wohnfläche je Bewohner/in ist auch ein artgerechtes Halten von Wohnungskatzen nicht möglich. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.
Das Bewerbungsfenster für die Erstvermietung ist abgeschlossen. Für eine vollständige Bewerbung müssen folgende Dokumente vorhanden sein:
- Betreibungsauszug von Mieter*in 1 und Mieter*in 2 (nicht älter als 3 Monate / kann nachgereicht werden)
- Definitive Steuerabrechnung (Schlussrechnung) 2024 von allen volljährigen Personen im Haushalt (falls Sie quellenbesteuert werden, benötigen wir den Lohnausweis 2025 von allen volljährigen Personen im Haushalt)
- Motivationsschreiben mit Familienfoto
Bitte beachten Sie, dass ein Anteilkapital in Höhe von 3 Monatsmieten, vor Vertragsbeginn einbezahlt werden muss (zwischen CHF 5’000.00 bis CHF 6’000.00). Grundsätzlich werden keine Garantien oder Versicherungslösungen akzeptiert.
Es wird ein Anteilkapital verlangt, da die Mietverträge für die Wohnungen in der Siedlung Koch über die Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 abgeschlossen werden.
Der Bezug / Mietbeginn der Wohnungen findet gestaffelt statt:
- Flüelastrasse 50, 8047 Zürich ab ca. Mitte Oktober 2026
- Flüelastrasse 52, 8047 Zürich ab ca. Mitte Oktober 2026
- Flüelastrasse 54, 8047 Zürich ab ca. November 2026
- Flüelastrasse 56, 8047 Zürich ab ca. Februar 2027
In den Wohnungen der Siedlung Koch sind viele der verwendeten Materialien sichtbar. Elektroleitungen werden zum Beispiel «auf Putz» installiert und damit an den Wänden sichtbar sein. Auch die Holzstützen und -träger, die einen Teil der Tragstruktur des Gebäudes ausmachen, werden in den Wohnungen sehr gut sichtbar sein. Die Decken sind weiss lasiert. Die Bodenbeläge sind aus anhydrit. Die Wände sind weiss gestrichen.
Es ist leider nicht möglich, vor dem Bewerbungstermin eine Wohnung zu besichtigen. In diesem Dokument können Sie sich einen Eindruck von den Wohnungen verschaffen, inklusive Baubeschrieb:
Blick in die Wohnungen (pdf, 4,15 MB)
Zusätzlich finden Sie hier noch die Stockwerkübersicht der Hauseingänge sowie die Grundrisse der Wohnungen:
Wohnungsangebot
Das Bewerbungsfenster für die Erstvermietung ist abgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass zum laufenden Bewerbungsprozess keine telefonischen Auskünfte erteilt, werden können. Sie finden alle Informationen auf unserer Website.
Eine Infoveranstaltung am 29. Juni 2026 ist eine Pflichtveranstaltung für alle zukünftigen Mieter*innen der Siedlung Koch. Alle Familien, welche eine Wohnungszusage erhalten haben, müssen an der Infoveranstaltung teilnehmen.
Mit dem Ausfüllen und dem Versand des Bewerbungsformulars an SFW stimmen Sie freiwillig der Erhebung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu. Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschliesslich zur Bearbeitung dieser Wohnungsbewerbung verwendet. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausser dies ist zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung erforderlich (z.B. Wohnbauförderung für subventionierte Wohnungen, um prüfen zu können, ob Sie die Bedingungen erfüllen oder zur Weitergabe an Kraftwerk1, da die Wohnungen im Eigentum der Genossenschaft stehen und die Mietverträge direkt mit ihr abgeschlossen werden).
Die Daten werden für die Dauer des Bewerbungsprozesses gespeichert und anschliessend gelöscht (Löschung erfolgt, sobald die Wohnungen vermietet sind). Sie haben das Recht, jederzeit Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu verlangen sowie die Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten zu beantragen.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien.
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Erstvermietung der SFW-Wohnungen in der Siedlung Koch.
Eine Zu- oder Absage für eine Wohnung erhalten Sie jeweils per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass wir für die Sichtung der Bewerbungen Zeit benötigen. Sie erhalten bis spätestens 24. Juni 2026 eine Rückmeldung zum Stand Ihrer Bewerbung.
Wir können in der Zwischenzeit keine Auskünfte über den laufenden Bewerbungsprozess erteilen – weder per Mail noch per Telefon.
Ja, Sie können sich nur EINMAL als Familie für maximal 3 Prioritäten / Wohnungen bewerben.
Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsfenster für die Erstvermietung ist abgeschlossen ist.
Mit der Bewerbung reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen mit ein:
- Betreibungsauszug von Mieter*in 1 und Mieter*in 2 (nicht älter als 3 Monate / kann nachgereicht werden)
- Definitive Steuerabrechnung (Schlussrechnung) 2024 oder von allen volljährigen Personen im Haushalt (falls Sie quellenbesteuert werden, benötigen wir den Lohnausweis 2025 von allen volljährigen Personen im Haushalt)
- Motivationsschreiben mit Familienfoto
Nein. Die Siedlung Koch wird autofrei. Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Diese gilt für alle Bewohnenden im Haushalt und wird regelmässig überprüft.
Die Wohnungen in der Siedlung Koch sind alle subventioniert. Für subventionierte Wohnungen darf bei Bezug der Wohnung das steuerbare Einkommen gemäss Steuerdaten 2024 max. CHF 62’600.00 nicht übersteigen. Beim steuerbaren Vermögen liegt das Maximum bei CHF 200’000.00. Die Limiten werden regelmässig von der Wohnbauförderung der Stadt Zürich geprüft. Bei Überschreitung muss die Wohnung freigegeben werden.
Auswahl
Bewerbungen sind ausschliesslich während des Bewerbungsfenster über unsere Website möglich. Für die erste Selektion werden nur vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt.
Prüfung der Bewerbung
Die SFW prüft im Anschluss die selektierten Bewerbungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sowie die Erfüllung der Vermietungsbedingungen. Unvollständige Bewerbungen und Bewerbungen mit falschen Angaben werden nicht berücksichtigt und erhalten eine Absage.
Wohnungszuteilung
Bewerbungen, welche die Prüfbedingungen erfüllen, werden nach bester Eignung den verfügbaren Wohnungen zugeteilt. Folgende Kriterien werden berücksichtigt:
- Sozial vielseitige Bewohnerschaft
- Quartierverbundenheit der Interessenten
- Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs
- Benachteiligte auf dem Wohnungsmarkt
- Grundkenntnisse der deutschen Sprache
- Aktiver Beitrag an das Zusammenleben in der Siedlung
Ja, Sie können sich auch gerne bewerben, vorausgesetzt, Sie erfüllen unsere Belegungsrichtlinien. Sie finden alle Angaben zu unseren Belegungsrichtlinien unter «Informationen zur Erstvermietung» unter der Lasche «Belegungsrichtlinien».
Hundehaltung ist bei der SFW nicht erlaubt. Auch der Einzug mit Katzen ist nicht möglich. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.
Für Kinderwagen wird es separate Räume geben. Für Velos gibt es genügend Abstellplätze im Aussenraum. Überdachte Veloabstellplätze, in der Velogarage, werden auch angeboten, müssen aber je nach Bedarf vom Mieter separat zur Wohnung gemietet werden. Bei der Wohnungsbewerbung wird nach dem Interesse abgefragt. Ein Veloabstellplatz kostet monatlich zwischen CHF 5.00 und CHF 15.00 (E-Ladestation).
Die Infoveranstaltung vom 29. Juni 2026 ist eine Pflichtveranstaltung für alle zukünftigen Mieter*innen der Siedlung Koch. Alle Familien, welche eine Wohnungszusage erhalten haben, müssen an der Infoveranstaltung teilnehmen.