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Erst­ver­mie­tung Sied­lung Koch

Die Erstvermietung der Wohnungen findet vom 13. bis 18. Mai 2026 statt. Der Bezug erfolgt gestaffelt zwischen Mitte Oktober 2026 und Februar 2027.

Weitere Informationen zur Erstvermietung

Für die Realisierung der Wohnungen und Gewerbeflächen im Koch-Quartier spannen drei Bauträgerinnen zusammen: Die Allgemeine Baugenossenschaft Zürich ABZ, die Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1 und die Senn Resources AG.

Die Wohnungen der SFW befinden sich in der Siedlung der Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1. Vorgesehen sind subventionierte 4,5- und 5,5-Zimmer-Wohnungen. Die Siedlung wird autofrei. Wer in der Siedlung Koch wohnen möchte, darf kein Auto besitzen.

Ein grosszügiger Park bietet Kindern aus dem Quartier Platz zum Spielen. Der Kindergarten befindet sich direkt in der Siedlung, ebenso ein Hort. Schulen befinden sich in der Nähe.

Alle De­tails zur Sied­lung Koch

Die Siedlung Koch wird autofrei. Personen, die in der Siedlung Koch wohnen, können kein Auto besitzen und müssen eine Autoverzichtserklärung unterschreiben. Diese gilt für alle Bewohnenden im Haushalt und wird regelmässig überprüft.

Es ist daher auch nicht möglich, ein Auto zu besitzen und es in der blauen Zone zu parkieren. Das Koch-Quartier ist sehr gut an den öffentlichen Verkehr angebunden.

Wer ruhig wohnen möchte, dem empfehlen wir die Siedlung Koch nicht. Es wird bunt und lebendig! In der Siedlung werden 450 Menschen in 123 Wohnungen wohnen. Diese verteilen sich auf das 111 Meter lange, 8-stöckige Gebäude mit 4 Hauseingängen und 3 Lichthöfen. Das sind viele Menschen auf beschränktem Raum.

Das Erdgeschoss der neuen Siedlung ist offen gestaltet: Ateliers, Werkstätten, Kindergärten, Hort, Läden und Gastronomie gruppieren sich um ein zentrales Foyer. Für den Zirkus Chnopf und das Zirkusquartier entstehen Hallen, die tagsüber als Probe- und Kursräume dienen und abends das Quartier mit Kultur beleben. Je höher gelegen, desto privater wird es: Ab dem dritten Stock sind die Räume nur für die Mietenden.
Auch die grüne Dachterrasse gehört den Mietenden – zum Gärtnern, Kochen, Sporttreiben oder Wäscheaufhängen.

Auch der umliegende Aussenraum wird belebt. Eine grosse Freitreppe führt vom Koch-Park zur Terrasse im ersten Stock, dem «Stadtbalkon», der für alle zugänglich ist. Die nahe stehende Kohlelagerhalle im Koch-Park wird die grösste überdachte öffentliche Fläche der Stadt Zürich. Viele Nachbar/innen und Quartierbewohner/innen nutzen den Koch-Park schon heute – er wurde bereits im Juni 2025 eröffnet.

Kraftwerk1 ist bekannt für gemeinschaftsfördernde Architektur. So entstehen bei diesem Projekt keine privaten Aussenräume. Dafür gibt es viele Begegnungsorte draussen: etwa auf der Terrasse im ersten Stock, auf den Wohngeschossen in den Erschliessungsflächen der obersten Stockwerke, und natürlich auf dem Dachgarten zuoberst auf dem Gebäude.

Auch die weitere Infrastruktur und Räume werden geteilt: Es gibt z.B. mehrere Waschsalons im Haus, statt Waschmaschinen in den Wohnungen.

In den Siedlungen von Kraftwerk1 wird die Selbstorganisation gelebt. Dies setzt Lust und Engagement voraus, um gemeinsam mit neuen Nachbar/innen das Siedlungsleben aktiv mitzugestalten.

Kraftwerk1 ist auf dem Weg hin zur Soziokratie. Die Siedlung Koch ist die erste Siedlung, die von Anfang an innerhalb dieser Organisationsstruktur entsteht.

Kraftwerk1 wird auch dieses Gebäude nicht ganz «fertig bauen». Einige Räume und Nutzungen bleiben vorerst undefiniert: Die künftige Bewohner/innenschaft wird die Räume mit Leben füllen, sie bespielen und gemeinschaftlich herausfinden, was es braucht und was Sinn macht.

In den Wohnungen der Siedlung Koch sind viele der verwendeten Materialien sichtbar. Elektroleitungen werden zum Beispiel «auf Putz» installiert und damit an den Wänden sichtbar sein. Auch die Holzstützen und -träger, die einen Teil der Tragstruktur des Gebäudes ausmachen, werden in den Wohnungen sehr gut sichtbar sein. Die Decken sind weiss lasiert. Die Böden sind Anhydritböden. Die Wände sind weiss gestrichen.

Es ist leider nicht möglich, vor dem Bewerbungstermin eine Wohnung zu besichtigen. In diesem Dokument können Sie sich einen Eindruck von den Wohnungen verschaffen: Blick in die Wohnungen.

In­for­ma­ti­on zur Erst­ver­mie­tung

Die Erstvermietung der Wohnungen findet vom 13. bis 18. Mai 2026 statt. Der Bezug erfolgt gestaffelt zwischen Mitte Oktober 2026 und Februar 2027. Bewerbungen sind ausschliesslich während dieses Zeitraums über unsere Website möglich. Für die erste Selektion werden nur vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl unter diesen erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

  • Die Erstvermietung der Wohnungen findet vom 13. bis 18. Mai 2026 statt. Der Bezug erfolgt gestaffelt zwischen Mitte Oktober 2026 und Februar 2027.
  • Bewerbungen sind ausschliesslich während dieses Zeitraums über unsere Website möglich. Für die erste Selektion werden nur vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt. Die Auswahl unter diesen erfolgt nach dem Zufallsprinzip.
  • In der Siedlung Koch wird es dicht, laut und bunt! Zudem ist die Siedlung autofrei und die meisten Wohnungen haben keine Balkone.
  • Alle Wohnungen sind gemeinnützig und werden zur Kostenmiete vergeben. Das heisst, dass die Mieten auf Basis der tatsächlich anfallenden Kosten berechnet sind. Alle 28 Wohnungen der SFW sind subventioniert und stehen Familien mit einem kleinen Budget zur Verfügung. Die Subventionsbedingungen finden Sie weiter unten.
  • Bitte beachten Sie, dass wir für die Wohnungen ein Mietzinsdepot über 3 Monatsmieten verlangen, welches vor Vertragsbeginn einbezahlt werden muss.

Für die Anmeldung einer Wohnung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie haben mindestens 3 Kinder (unter 18 Jahren).
  • Sie wohnen seit mindestens 2 Jahren in der Stadt Zürich oder sind Bürger*in der Stadt Zürich.
  • Ihr steuerbares Einkommen und ihr Vermögen liegen unter den vorgegebenen Limiten der kantonalen Wohnbauförderung (Steuerdaten 2024).

Die SFW legt zudem grossen Wert darauf, dass die Mieter*innen bereit sind, einen Beitrag zum Zusammenleben in der Siedlung zu leisten. Damit das möglich ist, sind Deutschkenntnisse erforderlich.

Die Siedlung Koch wird im «Baurecht» der Stadt Zürich gebaut. Das heisst: Der Boden, auf dem die Siedlung gebaut wird, gehört der Stadt. Kraftwerk1 mietet das Land. Im Gegenzug legt die Stadt Bedingungen für die Wohnungsbelegung fest. Es sollen möglichst viele Menschen in bezahlbarem Wohnraum leben können.

Die Wohnungen sind mit rund 109 m2 (4.5-Zimmer) und 125 bis 127 m2 (5.5-Zimmer) besonders grosszügig ausgelegt – vergleichbar mit einer 5.5-Zimmer-Wohnung oder 6.5-Zimmer- Wohnung. Aufgrund dieser grossen Wohnfläche wird eine hohe Mindestbelegung an Personen in diesen Wohnungen verlangt.

Zusätzlich gelten die Belegungsrichtlinien der Stiftung. Für die Belegung der Wohnungen bei Bezug ist für die SFW die Anzahl der Kinder (unter 18 Jahren) massgeblich.

Für die 28 Wohnungen der SFW gilt somit folgende Belegung an Personen:

  • 4,5-Zimmer-Wohnung (ca. 109 m2) mindestens 5 Personen, davon mindestens 3 Kinder
  • 5,5-Zimmer-Wohnung (ca. 125 bis 127 m2) mindestens 6 Personen, davon mindestens 3 Kinder

 

Alle 28 Wohnungen der SFW in der Siedlung Koch sind subventioniert. Die Bedingungen zur Miete einer subventionierten Wohnung geben Kanton und Stadt vor.

Für subventionierte Wohnungen darf bei Bezug der Wohnung das steuerbare Einkommen gemäss Steuerdaten 2024 max. CHF 62’600.00 nicht übersteigen. Beim steuerbaren Vermögen liegt das Maximum bei CHF 200’000.00. Die Limiten werden regelmässig von der Wohnbauförderung der Stadt Zürich geprüft. Bei Überschreitung muss die Wohnung freigegeben werden. Zudem können nur Familien mit einer Niederlassungs- oder Daueraufenthaltsbewilligung berücksichtigt werden (CH, C-Bewilligung oder B-Bewilligung).

Hundehaltung ist bei der SFW nicht erlaubt. Auch der Einzug mit Katzen ist nicht möglich. Die Siedlung Koch ist aufgrund ihrer Dichte nicht geeignet für Freigangkatzen. Aufgrund der Dichte und der Wohnfläche je Bewohner/in ist auch ein artgerechtes Halten von Wohnungskatzen nicht möglich. Kleinere Tiere sind nicht bewilligungspflichtig, werden bei der Wohnungsbewerbung aber abgefragt.

Die Wohnungen der SFW werden auf der Website der Stiftung ausgeschrieben. Die Bewerbungen können ausschliesslich in elektronischer Form entgegengenommen werden. Wir freuen uns auf Ihre vollständige Bewerbung. Dazu bitten wir Sie folgende Dokumente bereitzuhalten:

  • Betreibungsauszug von Mieter*in 1 und Mieter*in 2 (nicht älter als 3 Monate / kann nachgereicht werden)
  • Definitive Steuerabrechnung (Schlussrechnung) 2024 von allen volljährigen Personen im Haushalt (falls Sie quellenbesteuert werden, benötigen wir den Lohnausweis 2025 von allen volljährigen Personen im Haushalt)
  • Motivationsschreiben mit Familienfoto

«Dank der Stif­tung Fa­mi­li­en­woh­nun­gen wer­den wir im künf­ti­gen Koch-Quar­tier viele Men­schen ohne Ge­nos­sen­schafts­er­fah­rung ein­be­zie­hen kön­nen.»

Andreas Engweiler, Geschäftsführer Bau- und Wohngenossenschaft Kraftwerk1

An­dre­as Eng­wei­ler