Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Wohnen in den SFW-Siedlungen.
Feldeggstrasse 60, 8008 Zürich
Telefon:
+41 44 412 32 18
E-Mail:
sfw-info@zuerich.ch
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Wohnen in den SFW-Siedlungen.
Sie müssen Ihre Miete im Voraus bezahlen. Das heisst, Sie müssen den Mietzins bis am Ersten des Monats auf das Konto der SFW überweisen.
Nutzen Sie für die Zahlung den Einzahlungsschein mit QR-Code. Sie können denselben Einzahlungsschein mehrmals verwenden, wenn Sie die Zahlung per E-Banking machen. Scannen Sie dazu einfach den QR-Code mit Ihrem Handy.
Die Kündigung müssen Sie schriftlich und von beiden Mietparteien unterschrieben einreichen. Sie können die Kündigung per Post schicken.
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate auf jedes Monatsende, ausser im Dezember. Wenn Sie Ihre Wohnung zum Beispiel auf den 31. August kündigen wollen, müssen Sie das Kündigungsschreiben drei Monate vorher, also spätestens Ende Mai absenden.
Nein, Treppenhäuser sind wichtige Fluchtwege für die Feuerwehr oder die Ambulanz und müssen frei zugänglich sein. Gemäss den Vorschriften der Feuerpolizei dürfen Sie im Treppenhaus deshalb keine Gegenstände hinstellen. Das gilt auch für Schuhe und Schuhschränke.
Wenn Sie einen Wohnungsschlüssel verlieren, sollten Sie das der SFW melden. Bitte nutzen Sie dafür das Reparaturformular.
Das Halten von Hunden ist nicht erlaubt. Für alle anderen Haustiere ist eine schriftliche Bewilligung nötig. Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle per Kontaktformular, wenn Sie eine Bewilligung beantragen möchten.
Nein, die Wohnung darf nicht untervermietet werden.
Interne Wohnungswechsel werden nur in Ausnahmefällen geprüft, wenn es wichtige Gründe dafür gibt.
Eine Satellitenantenne dürfen Sie nur installieren, wenn Sie eine schriftliche Bewilligung haben. Satellitenschüsseln sind nur erlaubt, wenn sie innerhalb des Balkons liegen und von aussen nicht sichtbar sind. Auf dem Gartensitzplatz sind Satellitenschüsseln verboten. Das gilt auch für Fenster und Balkongeländer. Wenn Sie etwas in Ihrer Wohnung verändern möchten (z.B. zusätzliche Steckdose, Wände streichen), benötigen Sie eine schriftliche Bewilligung der SFW. Solche Änderungen müssen immer von einer Fachperson gemacht werden. Selbst dürfen Sie keine Änderungen vornehmen.
Beim Auszug kann die SFW von Ihnen verlangen, dass Sie die Änderungen durch eine Fachperson rückgängig machen lassen und die Kosten übernehmen müssen.
Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle per Kontaktformular, wenn Sie etwas an Ihrer Wohnung verändern möchten.
Grundsätzlich wollen wir, dass die Mieter*innen die allgemeinen Waschsalons in den Häusern benutzen. Die Installation einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners (Tumbler) in der Wohnung wird nur in Ausnahmefällen erlaubt. Dazu braucht es die schriftliche Zustimmung der SFW. Die Installation muss eine Fachperson machen.
Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle per Kontaktformular, wenn Sie eine Waschmaschine oder einen Wäschetrockner in Ihrer Wohnung installieren möchten.
Sie müssen uns informieren, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse verändern (z.B. Heirat, Scheidung, Todesfall). Das gilt auch, wenn sich die Anzahl Personen verändert, die in Ihrer Wohnung leben (z.B. Auszug eines Kindes).
Nutzen das Kontaktformular, um die Geschäftsstelle über Veränderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse zu informieren.
Sie müssen einen Mehrzins bezahlen, wenn die Wohnung unterbelegt ist. Bei einer Unterbelegung von zwei oder mehr Kindern wird das Mietverhältnis gekündigt. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall ein Jahr. So haben Sie genügend Zeit, um eine neue Wohnung zu finden.
Für subventionierte Wohnungen der SFW gelten die Einkommens- und Vermögenslimiten gemäss kantonaler Wohnbauförderung. Die aktuellen Limiten finden Sie auf der Website der kantonalen Wohnbauförderung.
Für die freitragenden Wohnungen der SFW darf das steuerbare Einkommen CHF 80’000.00 und das steuerbare Vermögen CHF 250’000.00 nicht übersteigen. Bei Überschreitung dieser Limite müssen Sie einen Mehrzins bezahlen.
Reparaturmeldungen müssen schriftlich oder telefonisch erfolgen. Entweder direkt online über das Online-Formular oder Sie füllen den Reparaturmeldeschein aus und werfen ihn in den Briefkasten des Hauswarts.
Reparaturmeldungen per Telefon sind ebenfalls möglich. Sie finden die Telefonnummer des zuständigen Hauswarts unter Reparaturmeldungen.
In den SFW-Siedlungen ist das Grillieren nur mit Elektro- oder Gasgrill erlaubt. Weitere Informationen finden Sie im Reglement zum Aussenraum in Ihrer Siedlung.
Bitte nehmen Sie beim Grillieren immer Rücksicht auf Ihre Nachbarn und halten Sie sich an die Nachtruhe.
Grundsätzlich ist das möglich. Bitte nehmen Sie dabei Rücksicht auf Ihre Nachbarn. Ab 20.00 Uhr ist besondere Rücksicht zu nehmen und ab 22.00 Uhr gilt die Nachtruhe.
Für grössere Feiern empfehlen wir Ihnen, einen Gemeinschaftsraum zu mieten. Alle Informationen dazu finden Sie hier.